Die Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung versichert die gesetzliche Haftpflicht von Unternehmen.

  • Versicherungsobligatorium. Grundsätzlich ist die Betriebshaftpflichtversicherung freiwillig. In bestimmten Fällen besteht ein Versicherungsobligatorium. Das Gilt unter anderem für Garagenbetriebe und Carosseriewerkstätten. Hier schreibt das SVG den Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung vor für Fahrzeuge, die von Kunden in der Garage gegeben werden.
  • Versicherungsrechtliche Fragen. VVG und AVB
  • Haftpflichtrecht. Hier gelten die Bestimmungen des Haftpflichtrechts

Der Versicherungsschutz

Versicherte Personen

  • das Unternehmen selbst (sofern es sich um eine juristische Person handelt)
  • die Inhaber des Unternehmens in ihrer Eigenschaft als Inhaber und als Mitarbeitende im Betrieb
  • das von den Unternehmen eingesetzte Management in seiner Eigenschaft als Mitarbeitende im Betrieb
  • die Angestellten des Unternehmens in ihrer Eigenschaft als Mitarbeitende

Der örtliche Geltungsbereich

Die Betriebshaftpflichtversicherung gilt in der Regel für ganz Europa oder gar für die ganze Welt mit Ausnahme der USA und von Kanada. Für diese beiden Länder muss das Unternehmen eine Zusatzversicherung abschliessen. 

Welche Haftungen sind versichert?

Versichert sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens bei Dritten.

Versicherungsschutz besteht für Schadenersatzforderungen von Dritten im Zusammenhang mit den Anlagen, den betrieblichen Aktivitäten oder den Produkten. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Haftpflichtrisiken im Zusammenhang mit:

  • das Anlagerisiko umfasst die Haftpflicht des Unternehmens gegenüber Dritten im Zusammenhang mit GebäudenRäumlichkeitenBetriebsanlagen und Grundstücken. Diese müssen mindestens zum Teil für die betriebliche Tätigkeit des Unternehmens genutzt werden.
  • Beim Betriebsrisiko geht es um Fehler der Mitarbeitenden oder mangelhafte Arbeitsausführung. Werden Dritte dadurch geschädigt, können sie vom Unternehmen Schadenersatz verlangen.
  • Zum Produktrisiko gehören die Haftungen, die aus der Herstellung oder dem Vertrieb fehlerhafter Produkte entstehen können.

Versicherte Schäden

Versichert sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden als Folge von Personen-/Sachschäden, für die der Versicherte  die Verantwortung zu tragen hat.

  • Zu den Personenschäden gehören die finanziellen Folgen, die aus der Verletzung oder Tötung von Personen entstehen.
  • Sachschäden sind die Werteinbussen aus der Beschädigung und Zerstörung von Sachen.

Die Garantiesumme

Der versicherte kann die Garantiesumme je nach seinen Bedürfnissen wählen. In der Regel beträgt die Garantiesumme CHF 5 Millionen.

Die Versicherungsleistung

 Vermögensbedarf für berechtigte Haftpflichtansprüche:

  • Deckung und Haftung des Versicherten

Abwehr von unberechtigten Haftpflichtansprüchen:

  • Deckung, aber keine Haftung des Versicherten

Der Selbstbehalt

Der minimale Selbstbehalt beträgt in der Regel CHF 200.

Die Prämie

Die Prämie der Betriebshaftpflichtversicherung

Die Prämie kann als Fixprämie vereinbart sein. Die Höhe der Prämie hängt von:

  • Betriebsart
  • Betriebsgrösse
  • Garantiesumme
  • Selbstbehalt

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