Die Gebäudeversicherung im Überblick

Die Gebäudesachversicherung deckt Schäden an Gebäuden und Gebäudebestandteilen, die durch Feuer und Elementarereignisse, Wasser, Diebstahl und Glasbruch entstehen. Ein Gebäude wird in der Regel zum Neuwert versichert.

In den meisten Kantonen ist die Gebäudefeuerversicherung obligatorisch vorgeschrieben. Die Tätigkeit der kantonalen Gebäudeversicherungsanstalten und der Umfang der Versicherung sind in den entsprechenden kantonalen Gesetzen bzw. Verordnung geregelt.

Die Kantone Genf, Tessin, Appenzell Innerhoden, Wallis, Uri, Schwyz sowie Obwalden kennen für die Gebäudesachversicherung kein Monopol.

In den Kantonen Uri, Schwyz und Obwalden muss der Gebäudeeigentümer eine Gebäudefeuerversicherung abschliessen, er hat jedoch die freie Wahl des Versicherungspartners.

Die Gebäudeversicherungssumme wird bei kantonalen Versicherungen automatisch jährlich dem kantonalen Baukostenindex angepasst.

Bei privaten Gesellschaften empfiehlt es sich, die automatische Summenanpassung einzuschliessen.

Die GUSTAVO Kantone

  • In den Kantonen Wallis, Genf, Tessin und Appenzell-Innerrhoden ist die Gebäude-Feuerversicherung nicht obligatorisch. In diesen vier Kantonen können Sie wählen, ob Sie sich der kantonalen Gebäudeversicherung oder einem frei wählbaren Anbieter anschliessen.
  • In den Kantonen Uri, Schwyz und Obwalden ist eine Gebäude-Feuerversicherung zwar gesetzlich vorgeschrieben, Sie haben aber die Wahl zwischen der kantonalen Versicherung und einer frei wählbaren Versicherung.

Die Gebäude-Feuerversicherung

Zu den Feuerschäden zählen nebst Brandschäden auch Schäden aufgrund von Rauch, Blitzschlag, Explosionen sowie abstürzende Luftfahrzeuge oder Teile davon.

Zu den Elemantarschäden zählen Hochwasser, Ueberschwemmung und Sturm (= Wind von 75 Km/h und mehr, der in der Umgebung der versicherten Sachen Bäume umwirft und Gebäude abdeckt), Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.

Versichert ist ebenfalls das Abhandenkommen der versicherten Sache

Gebäudewasserversicherung

Die Wasserversicherung deckt an der versicherten Sachen Schäden, die durch Aufliessen von Wasser aus Wasserleitungsanlagen, Eindringen von Regen-, Schnee- und Schmelzwasser durch das Dach, aus Dachrinnen oder Aussenablaufrohren, Rückstau aus Abwasserkanalisation und Grundwasser, Frostschäden an Wasserleitungsanlagen, Ausfliessen von Oel aus Heizungsanlagen und tanks erfolgen.

  • Freilegungskosten: Bei Wasserschäden kann es leicht zu grossen Folgekosten kommen. Leitungen im Haus sind fast immer eingemauert und Zuleitungen zum Haus sind im Erdboden verlegt. Wenn diese beschädigt sind entstehen zusäztlich grosse Reparaturkosten. Die defekte Stelle muss zuerst gesucht und freigelegt und nach der Reparatur wieder zugemauert/überdeckt werden. Dieser indirekter Schaden in der Regel auf erstes Risiko mitversichert.
  • Mietertragsausfall: Wenn ein Haus oder eine Wohnung wegen eines Wasserschadens vorübergehend nicht bewohnt werden kann, erleidet der Gebäudeeigentümer eventuell einen Mietertragsausfall. In der Regel ist dieser mittelbare Vermögensschaden in der Wasserversicherung automatisch mitversichert.

Einbruchdiebstahlversicherung

Bei Einbruchdiebstählen entstehen oft Schäden am Gebäude z.B. aufgebrochene Türen, beschädigte Türrahmen und Fensterläden, eingeschlagene Fensterscheiben. Je nach Art des Gebäudes sind solche indirekte Einbruchschäden in der Hausratversicherung bzw. in der Geschäftsversicherung eingeschlossen oder sie müssen separat durch eine Gebäudeversicherung versichert werden.

Glasbruchversicherung

Bruch der Gebäudeverglasung, z. B. von Fensterscheibe, Lavabo.

Die Versicherungssumme

Die Versicherungssumme kann für die Gefahren Feuer, Wasser, Diebstahl und Glasbruch unterschiedlich festgelegt sein.

  • Die Gefahr Feuer wird zum vollen Wert versichert. Die Versicherungssumme entspricht dem Ersatzwert des Gebäudes. In den Kantonen mit kantonaler Gebäudeversicherungsanstalt wird die Versicherungssumme durch die kantonale Gebäudeschätzung festgelegt. Diese Feuerversicherungssumme ist auch für die Privatversicherer verbindllich. In den Gustavo Kantonen wird die Versicherungssumme im Prinzip gleich festgelegt. Mit einer Gebäudeschätzung wird der Gebäudewert bestimmt.
  • Die Gefahr Wasser wird in den meinsten Fällen zum vollen Wert versichert.
  • Die Gefahr Diebstahl wird für Gebäudeschäden bei Einbruchdiebstahl auf erstes Risiko versichert.
  • Die Gefahr Glasbruch wird auf erstes Risiko versichert.

Der Selbstbehalt

Für Schäden aus den neun Elementargefahren hat der Anspruchsberechtigte 10% der Entschädigung selbst zu tragen. Der Selbstbehalt beträgt mindestens CHF 1000.00 und höchstens CHF 10'000.00 bei Gebäuden, die ausschliesslich Wohn- oder Landwirtschaftszwecken dienen.

Bei allen übrigen Gebäuden ist der Selbstbehalt auf mindestens CHF 2'500.00 und höchstens CHF 50'000 festgelegt.

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