Die Betriebsrechtsschutzversicherung

Versicherte Personen

Versichert sind in der Regel die Personen, die in der Police aufgeführt sind:

  • das Unternehmen selbst
  • der oder die Unternehmer bzw. die selbstständigerwerbende Person
  • das Management und die Mitarbeitenden des Unternehmens
  • die Familienmitglieder der Unternehmer, die im Betrieb mitarbeiten.

Örtliche Geltung

Grundsätzlich gilt die Betriebsrechtsschutzversicherung für Streitigkeiten, die vor einem Gericht in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein stattfinden. Für bestimmte Rechtsstreitigkeiten gilt der Rechtsschutz für Streitigkeiten vor Gerichten in ganz Europa.

Das gilt vor allem für die ausservertragliche Haftpflicht und manchmal auch für die Strafverteidigung.

Versicherte Rechtsstreitigkeiten (=versicherte Gefahren)

Versichert sind Rechtsfälle, die im Zusammenhang mit dem versicherten Unternehmen stehen.

Umfassender Rechtsschutz

  • Schadenersatzrecht. Durchsetzung von ausservertraglichen Haftpflichtansprüchen, die der Versicherer an eine Dritte an Drittperson stellt.
  • Versicherungsrecht. Streit des Versicherten im Privatversicherern, Pensionskassen, Krankenkassen oder öffentlichen Versicherungsanstalten.
  • Arbeitsrecht.  Streitigkeiten des Versicherten mit seinen Arbeitnehmern.
  • Miet- und Pachtrecht. Streitigkeiten des Versicherten als Mieter oder Vermieter von beweglichen Sachen oder als Mieter von Geschäftsräumlichkeiten in der Schweiz.
  • Sachenrecht. Streitigkeiten des Versicherten um den Besitz oder das Eigentum an beweglichen oder unbeweglichen Sachen. Nachbarrechtliche Streitigkeiten (z.B. Lärmbelastungen)
  • Strafrecht. Prozess wegen fahrlässiger Begehung einer Straftat oder Verletzung von anderen Rechtsregeln. ACHTUNG: Bei vorsätzlich begangenen Delikten besteht kein Versicherungsschutz.

Eingeschränkter Rechtsschutz

Versichert ist ausserdem das Recht auf Rechtsberatung durch die Spezialisten des Versicherers in bestimmten Fällen, bei denen kein umfassender Rechtsschutz besteht (z.B. Vertragsstreitigkeiten mit Kunden oder Lieferanten)

Die Garantiesumme beträgt in der Regel CHF 250‘000 pro Gerichtsfall.

Die Versicherungsleistung

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt den Vermögensbedarf für die Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Versicherten gegen Dritte.

  • Beratung
  • Kosten für ein allfälliges Mediationsverfahren
  • Anwaltskosten
  • Gerichtsgebühren und weitere Verfahrenskosten
  • Prozessentschädigung an die Gegenpartei
  • Vorschuss für eine Kaution die von einem Gericht auferlegt worden ist bis zu einem bestimmten Maximalbetrag
  • Inkassokosten für Forderungen, die der Versicherte nach Abschluss des Prozesses an die Gegenpartei stellen kann

Je nach Versicherer ist die Beratung beschränkt (z.B. auf maximal eine Beratung pro Versicherungsjahr oder auf einen bestimmten Maximalbetrag pro Beratung).

Wartefristen

In der Regel beginnt der Versicherungsschutz erst nach einer Wartefrist von drei Monaten. 

Die Versicherungsprämie

Die Höhe der Prämie hängt von

  • der Garantiesumme
  • der Anzahl der versicherten Personen
  • dem Umfang der versicherten Rechtsfälle
  • der Höhe des Selbstbehalts

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