Versichert sind die beweglichen Gegenstände eines Unternehmens für die Grundgefahren Feuer, Wasser, Diebstahl, und Glasbruch. Man bezeichnet die beweglichen Sachen auch als Fahrhabe.
Einige Kantone kennen das Versicherungsobligatorium für die Gefahr Feuer.
Versichert ist das Unternehmen. Hat ein Unternehmen mehrere Betriebe an verschiedenen Standorten, gilt die Versicherung für die Standorte, die in der Police aufgeführt sind.
Eingeschlossen sind alle beweglichen körperlichen Gegenstände des Unternehmens.
Die versicherten Sachen sind an ihrem Betriebsstandort geschützt. Mit einer Aussenversicherung können die versicherten Sachen ausserhalb der versicherten Standorte versichert werden. Die Aussenversicherung gilt in der Regel weltweit.
Bei mehreren versicherten Standorten, werden versicherte Gegenstände oft von einem Standort an einen anderen verschoben. In der Feuerversicherung gilt die Freizügigkeit und deshalb ist ein versicherter Gegenstand an jedem in der Police aufgeführten Standort des Unternehmens versichert.
Wichtig sind jedoch zwei Einschränkungen:
Der Einfache Diebstahl ist bei der Geschäftsversicherung nicht versichert. Versichert sind nur der Einbruchdiebstahl und die Beraubung.
Die Geschäftsversicherung ist eine Vollwertversicherung. Einzelne Gefahren oder bestimmte Arten von Gegenständen werden auf erstes Risiko versichert.
Die Gegenstände eines Unternehmens müssen in einem detaillierten Inventar erfasst und bewertet werden.
Wird eine feste Versicherungssumme vereinbart, muss regelmässig überprüft werden ob diese noch hoch genug ist, um das gesamte Inventar abzudecken. Die feste Versicherungssumme ist für Unternehmen mit relativ stabilem Geschäft geeignet.
Bei Unternehmen mit stark schwankenden Beständen kann eine Stichtagsversicherung vereinbart werden.
Tritt eine versicherte Gefahr ein, ersetzt die Versicherung den Vermögensbedarf für den Ersatz, die Reparatur oder Minderwert der betroffenen versicherten Gegenstände.
Ebenfalls die daraus entstehenden Folgekosten sind versichert, wenn die AVB dies ausdrücklich vorsehen. In der Regel sind folgende mittelbare Schäden in die AVB automatisch mitversichert.
Weitere mittelbare Schäden sind nicht automatisch eingeschlossen. Sie müssen separat als Zusatzdeckungen versichert werden.
Bei Elementarereignissen gilt die Aufsichtsverordnung. Danach beträgt der Selbstbehalt für Unternehmen 10% der Entschädigungssumme: Mindestens CHF 2‘500, höchstens CHF 50‘000.
Für Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und Glasbruchschäden wird der Selbstbehalt individuell festgesetzt. Oft beträgt er CHF 500.
Die Prämie kann als Fixprämie vereinbart sein. Es kommen auch alle verschiedenen Formen von Rabatten vor wie zum Beispiel Kombinationsrabatte bei Abschluss verschiedener Versicherungen oder Schadenfreiheitsrabatte.
Zudem hängt die Prämie vor allem von folgenden Einflussgrössen ab: