Die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz für den Hausrat gegen Schäden durch Feuer, Elementarereignisse, Wasser, Diebstahl und Glasbruch. Der Hausrat umfasst alle dem privaten Gebrauch dienenden beweglichen Sachen, die Eigentum der versicherten Personen sind.

Der Hausrat ist grundsätzlich zum Neuwert versichert. Einzige Ausnahme bilden die Fahrräder, Motorfahrräder, Skier und Snowboards, die zum Zeitwert versichert sind. Mit einem separaten Einschluss können diese allerdings auch zum Neuwert versichert werden.

Die Hausratversicherung schützt den Hausrat zu Hause, sowie auf der ganzen Welt wenn sich die Gegenstände vorübergehend an einem anderen Standort befinden. Hat der Versicherte mehrere Zuhause, müssen diese separat versichert werden. Das gilt für Zweitwohnungen, Ferienhäuser und Mobilheime, die dauerhaft an einem anderen Ort als dem Wohnort abgestellt sind. 

Die Grenze zwischen einem vorübergehenden Aufenthaltsort und dem dauernden Standort einer Sache wir durch eine Zeitdauer bestimmt. In der Regel beträgt sie je nach Versicherer ein bis zwei Jahre.

Der Hausrat ist auch während eines Umzugs innerhalb der Schweiz, des Fürstentums Liechtenstein oder der Enklanven Campione und Büsingen geschützt. Um auch am neuen Ort dauerhaft geschützt zu sein, muss der Versicherte dem Versicherer den Umzug innert 30 Tagen melden, damit die Police den neuen Bedingungen angepasst werden kann.

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