Die Wertsachen-Versicherung

Die Wertsachen-Versicherung bietet zusätzliche Sicherheit für die besonders wertvollen Dinge in Ihrem Haushalt. Sie ergänzt Ihre Hausrat-Versicherung ideal, da zusätzlich die Gefahren durch Beschädigung, Zerstörung, Verlieren und Abhandenkommen versichert sind. Die Wertsachenversicherung ist eine All-Risk-Versicherung.

Die versicherten Sachen

In der Regel sind folgende Gegenstände in einer Wertsachenversicherung versicherbar.

  • Schmuck
  • Kunstwerke
  • Musikinstrumente
  • Pelze

Örtliche Geltung

  • Für Schmucksachen, Pelze und Musikinstrumente die in der Police aufgeführt sind, gilt die Versicherung am Wohnsitz des Versicherten oder in einem Banksafe. Die Deckung besteht auch während dem Umzug in der Schweiz, Fürstentum Liechtenstein oder in den Enklaven Campione und Büsingen. Bei vorübergehenden Aufenthalten oder Reisen besteht die Deckung auf der ganzen Welt.
  • Für Kunstwerke die in der Police aufgeführt sind, gilt die Versicherung nur in der Schweiz, Fürstentum Liechtenstein oder in den Enklaven Campione und Büsingen. 

Versicherungssumme

Die Wertsachenversicherung ist eine Vollwertversicherung. Deshalb ist es entscheidend die Versicherungssumme richtig festzulegen. Oft wird dabei auf Expertengutachten abgestellt.

Wenn mehrere Wertsachen versichert werden müssen, dann wird jede von ihnen separat geschätzt und auch separat in der Police aufgeführt.

Da sich der Wert von Wertsachen rasch ändern kann, ist es bei der Wertsachenversicherung besonders wichtig, die Versicherungssumme laufend zu überprüfen

Versicherungsleistung

Versichert ist der Wiederbeschaffungspreis zur Zeit des Schadens, höchstens aber die für die betreffende Sache vereinbarte Versicherungssumme.

Ist die vesicherte Sache beschädigt, übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten und sie entschädigt den Versicherten für den Minderwert der reparierten Sache.

Übersteigt der Gesamtwert der versicherten Schmucksachen CHF 100 000, so haftet die Versicherung über diesen Betrag hinaus nur, wenn die Schmucksachen getragen oder ständig persönlich beaufsichtigt werden oder aus einem abgeschlossenen Sicherheitsbehältnis gestohlen werden.

Unter Sicherheitsbehältnis sind zu verstehen: Kassenschränke über 100 kg Gewicht oder eingemauerte Wandtresore.

Der Sebstbehalt wird in der Police aufgeführt. In der Regel beträgt der Selbstbehalt 10% der Entschädigungssumme.

Nicht versichert

  • Abnützung beim Gebrauch
  • Beschädigungen bei der Reinigung, Instandstellung oder Erneuerung
  • Farbveränderung bei Gemälden oder Lackschäden bei Musikinstrumenten

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