Die Reiseversicherung

Der Versicherer organisiert bei Eintritt eines versicherten Ereignisses die nötigen Massnahmen und vermittelt gegebenenfalls die nötigen Kontakte. Der Versicherer übernimmt die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vorgesehenen Folgekosten, die dem Versicherten aus dem Eintritt des versicherten Ereignisses entstehen.

Die versicherten Personen

Die Reiseversicherung wird als Einzelversicherung oder als Familienversicherung abgeschlossen.

Die versicherten Ereignissen

Die Annullierungskosten übernimmt die Kosten, welche bei Nichteintritt einer Reise oder vorzeitiger Rückreise entstehen. Der Nichteintritt oder die vorzeitige Rückreise muss aufgrund von Unfall oder Krankheit des Reisenden oder nahestehenden Person erfolgen.

 Die wichtigsten Ereignissen (je nach AVB):

  • Unfall, Krankheit und Tod der versicherten Person, einer ihr nahestehende Person oder ihres Stellvertreters am Arbeitsplatz
  • Erhebliche Schädigung des Eigentums der versicherten Person an ihrem Wohnort durch Feuer, Elementarereignisse, Diebstahl oder Wasser
  • Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person nach der Buchung
  • Verhinderung an der Reise wegen Unruhen, Streiks, Feuer- oder Elementarereignissen, die durch eine offizielle Stelle bestätigt werden
 
Versichert sind die Kosten für die Auflösung von Reise-, Transport- und/oder Mietverträgen.
 
Die Personenassistance deckt die Kosten einer frühzeitigen Rückreise, einer Bergung oder Rettung aufgrund von während der Reise eintretenden Risiken. Die versicherten Ereignisse und die damit verbundenen Leistungen sind je nach Versicherer unterschiedlich definiert.
 
Die wichtigsten Ereignissen (je nach AVB):
 
  • Krankheit, Unfall oder Tod der versicherten Person
  • Reiseabbruch der versicherten Person 
  • Unbenützbarkeit der gebuchten Unterkunft
  • Ausfall des gebuchten Transportmittel
  • Dokumentendiebsthal
  • Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstaltes
 
Versichert sind z.B. die Kosten für die Such-,Rettungs- und Transportkosten. Die Mehrkosten für Unterkunft und Verpflegung sowie für die Rückreise oder die Fortsetzung der Reise.
 
Zum Teil gewähren Versicherer auch Versicherungsschutz für die Kosten einer Ersatzreise. Dieser Versicherungsschutz besteht bei Reiseabbruch wegen Krankheit oder Unfall der versicherten Person.
 
Das Reisegepäck ist in der Reiseversicherung meist nicht mitversichert. Die Versicherer bieten zwar eine Reisegepäck-Versicherung an, jedoch als Zusatz und gegen Aufprämie. Dieser Zusatz deckt die Risiken Diebstahl, Beraubung und Beschädigung sowie Verlust und Beschädigung während der Beförderung durch ein Transportunternehmen. 
 
Hausratversicherungen bieten je nach Vertragsausgestaltung ebenfalls Schutz für Reisegepäck. Dieser ist aber weniger weitreichend als die Reisegepäckversicherung. Es gibt aber Versicherer, die bereits in der Hausratversicherung einen umfassenden Schutz bieten. Entsprechend ist in ihren Angeboten zur Gepäckversicherung das Reisegepäck nicht eingeschlossen. 
 
Die Pannenhilfe im Rahmen der Fahrzeugassistance gilt für Fahrzeuge, die auf die versicherte Person eingelöst sind oder duch diese benützt werden. Versichert sind in der Regel Personenwagen, Motorräder und Wohnmotorwagen. Bestimmte Versicherer schliessen auch Lieferwagen oder Kleinbüsse bis 3'500 kg ein.

Die wichtigsten Ereignissen:

  • Ausfall/Beschädigung
  • Kollision
  • Panne
  • Diebstahl
 
Versichert sind z.B. die Kosten für das Abschleppen, Fahrzeugbergung, Standgebühren oder die Fahrzeugrückführung.
 

Örtliche Geltung

 
Der Versicherungsschutz gilt weltweit für die Annullierungskosten und für die Personenassistance.
 
Der Versicherungsschutz gilt europaweit für die Fahrzeugassistance.