Die Betriebshaftpflichtversicherung versichert die gesetzliche Haftpflicht von Unternehmen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung gilt in der Regel für ganz Europa oder gar für die ganze Welt mit Ausnahme der USA und von Kanada. Für diese beiden Länder muss das Unternehmen eine Zusatzversicherung abschliessen.
Versichert sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens bei Dritten.
Versicherungsschutz besteht für Schadenersatzforderungen von Dritten im Zusammenhang mit den Anlagen, den betrieblichen Aktivitäten oder den Produkten. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Haftpflichtrisiken im Zusammenhang mit:
Versichert sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden als Folge von Personen-/Sachschäden, für die der Versicherte die Verantwortung zu tragen hat.
Der versicherte kann die Garantiesumme je nach seinen Bedürfnissen wählen. In der Regel beträgt die Garantiesumme CHF 5 Millionen.
Vermögensbedarf für berechtigte Haftpflichtansprüche:
Der minimale Selbstbehalt beträgt in der Regel CHF 200.
Die Prämie kann als Fixprämie vereinbart sein. Die Höhe der Prämie hängt von:
Die versicherte Person
Versichert ist diejenige Person, die das Risiko für den Verlust, die Beschädigung oder die Zerstörung der versicherten Ware zu tragen hat. Das ist nicht immer der Versicherungsnehmer. Es kann sein, dass der Lieferant zwar die Transportversicherung abschliesst, dass der dies aber zugunsten des Abnehmers tut, der der Versicherte ist.
Nach OR muss der Käufer den Kaufgegenstand beim Verkäufer abholen. Sofern nichts anderes abgemacht ist, trägt der Käufer auch die Transportkosten.
Bei internationalen Transporten geht es nicht mehr allein um das schweizerische Recht.
Im täglichen internationalen Handel werden besonders ausführliche Vereinbarungen in den Verträgen, unter anderem über Liefermodalitäten, die Kostentragung und die Verteilung der Risiken festgelegt.
Damit keine Missverständnisse gibt, wird das oft mit Hilfe der Incoterms geregelt. Die Incoterms regeln die Aufgaben-, Kosten- und Risikoteilung im internationalen Handel.
Versichert können alle transportierbaren Gegenstände, z.B. Maschinen, Apparate, Ersatzteile, Fahrzeuge, Textilien, Nahrungsmittel, Rohstoffe usw.
Geschützt sind die versicherten Gegenstände auf dem Transport, wie er in der Versicherungspolice vorgesehen ist. Die Deckung gilt ebenfalls bei vorübergehenden Aufenthalten zwischen dem Ausgangs- und dem Bestimmungsort (z.B. in Zollfreilagern, Häfen, Flughäfen, Bahnhöfen usw.).
Es gibt verschiedene Varianten der Transportversicherung. Standardmässig angeboten werden heute die eingeschränkte Versicherung und die Versicherung für alle Risiken.
Bei der eingeschränkten Versicherung ist der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung des Transportguts als Folge eines qualifizierten Unfalls versichert. Als qualifizierte Unfälle gelten unter anderem:
Bei der All-Risk Versicherung sind der Verlust und die Beschädigung versichert, sofern das Ereignis nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Die Havarie-Grosse beruht sich auf der Gefahrengemeinschaft und bestimmt, dass der Schiffseigentümer und die Eigentümer der transportierten Güter gemeinsam für die Kosten aufkommen. Die Kosten werden nach dem Wert anteilsmässig verteilt.
Die Schadenminderungs- und Schadenverhütungskosten sind ebenfalls eingeschlossen.
Die Transportversicherung ist eine Vollwertversicherung. In der Regel wird auf den Rechnungsbetrag abgestellt, wobei je nach Situation bestimmte Posten zusätzlich zu berücksichtigen sind (z.B. Gewinn des Abnehmers, Zoll und Mehrwertsteuer)
Der Versicherer ersetzt die Kosten des Schadens, der dem Versicherten aus dem Verlust, der Beschädigung oder Zerstörung des versicherten Transportguts entstanden sind.
Im Fall einer Havarie-Grosse übernimmt der Versicherer den Beitrag des Frachteigentümers. Zudem ersetzt er bis maximal zum vereinbarten Betrag allfällige Schadenminderungs- oder Schadenverhütungskosten.
Es kommen verschiedene Formen von fixen und prozentualen Selbstbehalten vor.
Die Prämie ist in der Regel eine Fixprämie. Ihre Höhe ist vor allem abhängig
Das Unternehmen führt vor allem internationale Transporte oft nicht selber durch. Es beauftragt einen Spediteur.
Spediteure organisieren den Transport und Frachtführer führen ihn durch. Dabei übernehmen beide eine Verantwortung für die fremden Güter. Sie haften vertraglich für die sorgfältige Ausführung des Auftrags. Diese Haftung bezeichnet man als Verkehrshaftung.
Die Verkehrshaftungsversicherung ist eine Haftpflichtversicherung des Spediteurs oder des Frachtführers. Versichert sind Haftpflichtansprüche, die der Berechtigte (Verkäufer oder Käufer) im Zusammenhang mit dem transportierten Gut an den Spediteur/Frachtführer stellt.
Versicherte Haftungen
Die Verkehrshaftungsversicherung deckt den Vermögensbedarf des Spediteurs für Schadenersatzansprüche des Transportguteigentümers wegen unsorgfältiger fehlerhafter Organisation des Transports.
Versicherte Schäden
Versichert sind Sachschäden am Transportgut und Vermögenschäden (z.B. Verspätung wegen Fehlleitung), die auf die fehlerhafte Organisation zurückzuführen sind.
Versicherungsleistung
Der Versicherer ersetzt den Vermögensbedarf für berechtigte und gedeckte Schadenersatzansprüche, die an den Spediteur gestellt werden, bis maximal zur Höhe der vereinbarten Garantiesumme.
Unberechtigte aber gedeckte Schadenersatzansprüche wehrt der Versicherer auf eigene Kosten ab.
Versicherte Haftungen
Die Verkehrshaftungsversicherung deckt Schadenersatzansprüche des Berechtigten wegen Schäden am Transportgut, für die der Frachtführer wegen Unsorgfalt haftbar gemacht werden kann.
Versicherte Schäden
Versichert sind Sachschäden am Transportgut und Vermögensschäden, die der Frachtführer zu verantworten hat.
Versicherungsleistung
Der Versicherer ersetzt den Vermögensbedarf des Frachtführers, fall an ihn berechtigte gedeckte Schadenersatzansprüche gestellt werden, bis maximal zur Höhe der vereinbarten Garantiesumme.
Unberechtigte aber gedeckte Schadenersatzansprüche wehrt der Versicherer auf eigene Kosten ab.